Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) fasst die Rechtslage auf Ihrer Website kurz und bündig zusammen: „Wer in Deutschland Bank- oder Versicherungsgeschäfte betreiben, Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdienste erbringen oder Investmentvermögen verwalten will, bedarf zuvor einer schriftlichen Erlaubnis.“
So mancher Gründer übersieht, dass seine innovative Idee – sei es die Bezahlung der Pizza über das Smartphone oder die Abwicklung von Transaktionen auf einer neuartigen Handelsplattform – in den Anwendungsbereich des KWG fallen.
Ob die Umsetzung einer Idee erlaubnispflichtig ist, sollte vorab mit der BaFin abgestimmt werden. Die BaFin hat bei verbotenen Geschäften weitreichende Befugnisse; zudem sind solche Geschäfte strafbar.