Der Doktortitel – Zwischen Praxis und Prestige

Der Doktortitel – Zwischen Praxis und Prestige

Der Doktor ist der höchste akademische Grad in Deutschland. Während der erste Doktortitel einer deutschen Universität bereits im Jahr 1359 verliehen wurde, entstand die bis heute praktizierte Form der Promotion erst Ende des 18. Jahrhunderts.

Geschichte der Dissertation

Die Grundlage hierfür boten die seit dem 16. Jahrhundert durchgeführten Disputationen. Anders als heute stellten diese bis zu ihrer Ablösung durch die Dissertation die Kernleistung des Promovierenden dar. Im Rahmen der Disputation führten die Disputanten ein mündliches Streitgespräch, in welchem sie bestimmte Thesen zu verteidigen hatten. Diese Thesen wurden doch nicht durch den Disputanten selbst, sondern durch den die Disputation führenden Professor aufgestellt. Die Disputation wurde im Vorfeld in gedruckter Form öffentlich angekündigt. Diese Ankündigung enthielt die zu verteidigenden Thesen mit entsprechender Erläuterung und hatte in der Regel einen Umfang von etwa 30 Seiten. Verfasst wurde sie ebenfalls nicht durch den Promovierenden, sondern durch den Professor. Erst Anfang des 19. Jahrhunderts begannen die Promovierenden, ihre Dissertationen selbst zu verfassen.

Bedeutung des Doktortitels in Deutschland

Für unsere Liebe zum Doktortitel werden wir Deutschen gerne international belächelt. Mit etwa 25.000 Promotionen pro Jahr liegen wir im internationalen Vergleich weit über dem Durchschnitt. Eine mögliche Erklärung hierfür bietet die unterschiedliche Systematik im Vergleich zu anderen Ländern: So reicht beispielsweise in Großbritannien oder Frankreich der Besuch einer stattlichen Eliteschule meist aus, um der Karriere den nötigen „Boost“ zu verpassen. Dort erfolgt die Promotion folglich eher zu Forschungszwecken.

In Deutschland hingegen geht nur jeder fünfte Promovierte in die Forschung. Dies ergab die Studie „Hochqualifizierte in Deutschland“ des statistischen Bundesamts. Als Grund hierfür gaben 47% der Befragten bessere Alternativen außerhalb der Forschung an. Rund 1/3 der Befragten gab an, an einer Forschertätigkeit kein Interesse zu haben.

Hierzulande wird also eher promoviert mit dem Ziel, sich wirtschaftlich und sozial eine bessere Position zu verschaffen. Nicht nur lässt der Dr. vor dem Namen die Herzen aller Schwiegermütter höher schlagen, auch wirtschaftlich hat die Promotion meist beachtliche Auswirkungen: Ca. die Hälfte der erwerbstätigen Promovierten bekleiden nach Abschluss der Promotion eine Führungsposition.

Der Doktortitel als Name

Seit 1988 ist der Hinweis auf den akademischen Grad Bestandteil des Passgesetzes und der Doktortitel im Personalausweis somit eintragungsfähig. Ein Anspruch auf die Dr.-Anrede ergibt sich hieraus jedoch nicht, denn: Der Doktortitel ist nicht Bestandteil des Namens.

Während man bei bei Loriot sogar in der Badewanne auf die korrekte Anrede mit „Sie“ und „Herr Doktor“ besteht, ist die Handhabung in der Realität heutzutage etwas lockerer. In der Geschäftswelt ist die „korrekte“ Anrede ein Zeichen von Respekt und Wertschätzung und hat sich daher weitgehend etabliert. Im Privaten wird hingegen oft auf die Dr.-Anrede verzichtet, zumal es auch nicht üblich ist, sich mit „Herr Doktor“ oder „Frau Doktor“ vorzustellen.

Im Endeffekt bleibt es wohl den Promovierten selbst überlassen, welchen Wert sie der Doktorenanrede beimessen möchten.

Fest steht, dass der Erwerb eines Doktortitels nicht nur hochspezifisches Fachwissen und Durchhaltevermögen erfordert. Interesse an dem gewählten Thema und der Wille, die Wissenschaft auf diesem Gebiet ein Stück weiter zu bringen sind der Grundstein, den alle Doktoren – ob forschend oder nicht – sicher gemeinsam haben.

Wie (ver-)kauft man eigentlich ein Haus?

Für die meisten ist der Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ein einmaliges Erlebnis. Daher ist es nicht verwunderlich, dass bei den Beteiligten oftmals eine große Unsicherheit bezüglich der Abläufe herrscht. Mit diesem Video vermitteln wir einen Überblick über den klassischen Prozess eines Haus- und Grundstückskaufs. Selbstverständlich gibt es bei jedem Haus- und Grundstückskaufvertrag Besonderheiten. Um die kümmern sich dann die Spezialisten 😉

 

Wenn minderjährige Kinder erben

Wenn minderjährige Kinder erben

Wenn minderjährige Kinder erben

In Deutschland gilt: Jeder Mensch ist erbfähig. Auch minderjährige Kinder können daher erben. Die Erbfähigkeit tritt sogar nicht erst mit der Geburt ein, sondern bereits mit der Zeugung, wenn das Kind nach dem Erbfall lebend geboren wird.

Anders zu beurteilen ist hingegen die Geschäftsfähigkeit, also die Fähigkeit eines Menschen, Rechtsgeschäfte selbständig mit voller Wirksamkeit vorzunehmen. Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind Kinder geschäftsunfähig, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt geschäftsfähig. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit ermöglicht es den Minderjährigen, bereits bestimmte Geschäfte rechtswirksam abgeben zu können. Dies sind unter anderem Geschäfte durch die sie „lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen“.

Folglich können minderjährige Kinder zwar erben, aber nicht über ihr Erbe verfügen. Verständlich wird diese gesetzliche Vorgabe vor allem bei einem Erbe eines vermieteten Grundstücks. Der Erwerb des Grundstücks bringt auch Belastungen mit sich. Das minderjährige Kind tritt als Erbe in die Mietverhältnisse ein und übernimmt damit die Pflichten eines Vermieters.

Einfluss der Eltern auf das geerbte Vermögen

Da den Eltern auch die sogenannte Vermögenssorge obliegt, kommen sie hier ins Spiel. Für die Dauer der Minderjährigkeit treffen also grundsätzlich die Eltern Entscheidungen darüber, wie mit dem ererbten Vermögen umgegangen wird. Sie haben das Vermögen dabei stets im Interesse des Kindes zu verwalten, zu vermehren und in dessen Namen anzulegen. Doch dies birgt Risiken. So ist vorstellbar, dass Eltern nicht nur das Kindeswohl, sondern auch eigene Interessen im Blick haben.

Der Gesetzgeber hat daher zahlreiche Schutzmechanismen eingefügt und konkrete Vorgaben zur Vermögenssorge gemacht. Kontrollmechanismen sind unter anderem, die familiengerichtliche Genehmigung oder die Bestellung eines sog. Ergänzungspflegers.

Bestimmte Entscheidungen dürfen also die Eltern nicht allein treffen. So ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich, wenn ein Grundstück des minderjährigen Kindes veräußert werden soll. Gibt es gute Gründe für die Veräußerung des Grundstücks, ist die familiengerichtliche Genehmigung oft nur Formsache. Das Gericht wird die Genehmigung nur dann versagen, wenn es den Vertrag im Ganzen für unvorteilhaft für das Kind hält.

Schwieriger wird es, wenn die Eltern in Erbengemeinschaft gemeinsam mit dem Kind erben. Denn dann haben die Eltern – zwangsläufig –ebenso eigene Interessen im Blick und können nicht mehr ausschließlich im Interesse des Kindes handeln. Dann wird durch das Gericht ein Ergänzungspfleger bestellt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Eltern auf beiden Seiten des Vertrages – einmal für sich selbst und einmal als Vertreter des Kindes auftreten würden. Die Eltern haben die Erforderlichkeit einer Ergänzungspflegschaft gegenüber dem Familiengericht anzuzeigen. Dieses bestellt dann einen Ergänzungspfleger, welcher das Kind in dem konkreten Rechtsgeschäft vertritt.

Sonderfall der Ausschlagung der Erbschaft oder des Pflichtteilsverzichts

Schutzmechanismen gibt es nicht nur zur Verwaltung eines Erbes eines Minderjährigen. Da bereits mit der Entscheidung, ein Erbe auszuschlagen oder auf den Pflichtteil zu verzichten, erhebliche vermögensrechtliche Entscheidungen getroffen werden können, sind diese vom Familiengericht zu genehmigen. Die familiengerichtliche Genehmigung ist ausnahmsweise dann nicht erforderlich, wenn das minderjährige Kind nur deshalb erbt, weil ein Elternteil das Erbe ausgeschlagen hat.

Fazit

Wenn minderjährige Kinder als Erben auftreten, ist immer besondere Sorgfalt geboten. Das Wohl und der Vorteil des Kindes stehen an erster Stelle. Im Zweifelsfall sollten sich Eltern bei Entscheidungen im Rahmen der Vermögenssorge beraten lassen.

Clever schenken

Clever schenken

Die Motivation hinter einer Schenkung ist meist sehr vielschichtig. Neben den sozialen und persönlichen Aspekten spielen nicht zuletzt auch steuerliche Vorteile eine Rolle. Auch kann das „Geben mit der warmen Hand“ späteren Streit zwischen den Erben vermeiden.

Richtiges Ausnutzen der Freibeträge

Für Schenkungen und Erbschaften gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen in Deutschland. Gestaltungspielraum ergibt sich aber daraus, dass die Freibeträge für Schenkungen alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Durch die mehrfache Ausnutzung der Freibeträge und damit der schrittweisen Übertragung des Vermögens können daher bei den potenziellen Erben Steuern gespart und damit Vermögen gesichert werden.

Die Höhe der Freibeträge variiert und hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Bspw. können Kinder von ihren Eltern jeweils Schenkungen in Höhe von 400.000 Euro (innerhalb von zehn Jahren) steuerfrei erhalten. Für Großeltern an Enkelkinder gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro. Oftmals als ärgerlich empfunden wird, dass für Schenkungen an Nichten und Neffen, Geschwister oder Lebensgefährten lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro gilt.

Geht der Wert der Schenkung über den Freibetrag hinaus, fällt Schenkungsteuer aber nur auf den über den Freibetrag hinausgehenden Vermögenswert an. Die Höhe des Steuersatzes hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe der Schenkung ab. Bei Schenkungen von Eltern an ihre Kinder sind Steuersätze zwischen 7 und 30 Prozent möglich, wobei der Höchststeuersatz erst greift, wenn die Schenkung 26 Millionen Euro übersteigt.

Wertermittlung der Schenkungen

Für die Wertermittlungen von Schenkungen gilt das Bewertungsgesetz. Die Bewertung erfolgt dabei auf den Zeitpunkt der Schenkung („Stichtagsprinzip“). Damit haben spätere Wertveränderungen keine Auswirkungen auf die Höhe des Wertes der Schenkung.

Börsennotierte Wertpapiere werden bspw. mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs angesetzt. Für andere Anteile an Kapitalgesellschaften gilt der sogenannte gemeine Wert, der sich regelmäßig an den Erträgen der Gesellschaft orientiert und nach dem Ertragswertverfahren (IDW S1) oder dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt wird.

Für die Bewertung von Immobilien sieht das Bewertungsgesetz im Wesentlichen drei Verfahren vor, das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Aufgrund der derzeit hohen Bodenrichtwerte ergeben sich teils immense Immobilienwerte. Es besteht zwar die Möglichkeit einen niedrigeren Wert, als den nach dem Bewertungsgesetz zu ermittelnden Wert zu berücksichtigen, dies ist aber regelmäßig nur mit einem Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken möglich und daher mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Vorausschauend schenken

Neben den steuerlichen Vorteilen bei frühzeitigen Schenkungen können auch Pflichtteilsansprüche durch Schenkungen gemindert werden. Pflichtteilsberechtigte sind Kinder, Eltern und Ehegatten eines Verstorbenen.

Im Falle des Todes des Schenkenden können Pflichtteilsberechtigte Erben gegebenenfalls den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Dieser ermöglicht es, den Pflichtteilsanspruch, um Schenkungen, die innerhalb einer Frist von 10 Jahren vor dem Tod des Schenkenden vorgenommen wurden, prozentual zum Erbe hinzurechnen zu lassen.

Bei Schenkungen unter Ehegatten fällt die 10-Jahres Frist weg, sofern die Ehe zum Zeitpunkt des Todes bestand. Erst im Fall einer Ehescheidung beginnt also eine 10-Jahres Frist.

Achtung ist auch bei Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt geboten. Hier ist der Fristbeginn der 10-Jahres Frist gehemmt auf den Zeitpunkt des Wegfalls des Nießbrauchs, welcher häufig – sofern der Schenkende nicht zu Lebzeiten darauf verzichtet hat –zum Zeitpunkt des Todes liegt.

Für die Hinzurechnung gilt der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung, sofern dieser geringer war als der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Wertsteigerungen zwischen dem Tag der Schenkung und dem Zeitpunkt des Erbfalls haben also hierauf keine Auswirkungen.

Fazit

Schenkungen sollten immer langfristig geplant und gut durchdacht sein. Zur rechtlichen Absicherung aller Beteiligten ist die notarielle Beurkundung eines Schenkungsvertrags ratsam, bei Immobilienschenkungen sogar zwingend.

Himmelfahrt oder: Die Gratwanderung des Blumenschenkens

Himmelfahrt oder: Die Gratwanderung des Blumenschenkens

Ja, ist es denn schon wieder so weit?

40 Tage nach Ostern feiern wir Christi Himmelfahrt – zumindest die Hälfte von uns. Laut einer Umfrage im Auftrag der Evangelischen Nachrichtenagentur verbindet jeder zweite Deutsche den kirchlichen Feiertag mit dem – meist nicht ganz so frommen – Vatertag. Jeder 20. Deutsche hält Himmelfahrt für eine Luftfahrtschau.

Die Bedeutung von Christi Himmelfahrt…

…ist recht komplex und nicht mit wenigen Worten erklärt. Die Herkunft jedoch lässt sich wie folgt kurz zusammenfassen: Nach der Auferstehung am Ostersonntag hat Jesus 39 Tage unter seinen Jüngern verbracht und sie über das Reich Gottes gelehrt. Am 40. Tag ist er in den Himmel aufgestiegen, um seinen Platz zur Rechten Gottes einzunehmen.

Bereits seit dem 4. Jahrhundert gilt Christi Himmelfahrt als eigenständiger Feiertag.

Vatertag

Der Vatertag, wie er nach heutigem Brauchtum gefeiert wird, existiert in Deutschland erst seit weniger als 100 Jahren. Seinen Ursprung allerdings vermutet man bereits im Mittelalter: Kulturwissenschaftler führen die Wurzeln des Vatertagsbrauchs auf die Flurprozessionen zurück, die traditionell an Himmelfahrt durchgeführt wurden. Dabei wurde die Flur, ein abgestecktes Stück Land, abgeschritten, Land und Ernte wurden gesegnet und Grundstücksgrenzen neu abgesteckt. Schon damals haben die umherschreitenden Herren entdeckt, dass sich so ein frühsommerlicher Ausflug in die Flur mit Alkohol im Gepäck noch wesentlich vergnüglicher gestaltet. Ledigen Frauen war die Teilnahme übrigens erlaubt, nur Ehefrauen mussten daheim bleiben und Haus und Kinder hüten.

Im späten 19. Jahrhundert entwickelten diese feucht-fröhlichen Flurprozessionen – die zu der Zeit von der Kirche schon längst nicht mehr geschätzt wurden – zu den bis heute zelebrierten „Herrenpartien“ und „Schinkentouren“. Mit Einführung des Muttertages ist aus „Herrenpartie“ oder „Herrentag“ schließlich der Vatertag entstanden.

Eine Frage des Alters?

Wo das Herumziehen und Betrinken unter jüngeren Vätern (und vor allem Nicht-Vätern) sich nach wie vor großer Beliebtheit erfreut, verbringen erfahrene Väter den freien Tag heutzutage oft eher im Kreis ihrer Familie. Vielerorts wird der Vatertag ähnlich wie der Muttertag mit dem traditionellen Frühstück am Bett und Geschenken gefeiert.

Übrigens: Sollte man auf die Idee kommen, seinen Vater zum Vatertag mit einem Strauß Blumen überraschen zu wollen, ist Vorsicht geboten; gemäß dem Blumen-Knigge dürfen Blumensträuße für Männer keine weißen Blumen enthalten, müssen immer aus einer ungeraden Anzahl an Blumen bestehen (keine 13!) und müssen (quasi als florales Ebenbild des Mannes) möglichst große, starke Blüten enthalten.

Unser Tipp: eine fleischfressende Pflanze in maskulinem Übertopf wäre einen Versuch wert.